Keine Abwrack-Prämie für die Autos von Hartz IV-Empfängern!

Das Landessozialgericht Essen hat in zweiter Instanz entschieden, dass die sogenannte Abwrackprämie voll auf den ALG II- Regelsatz anzurechnen ist. Diese Meldung ist heute in der Presse zu lesen. Damit hat das Gericht der Vorinstanz widersprochen, die noch zu Gunsten der Bedürftigen entschieden hat.

Damit wird eines deutlich: Die Hartz IV-Gesetzgebung ist weiterhin unübersichtlich und interpretierbar. Und seit Jahren ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Juristen. Nach vielen teils spektakulären Verbesserungen, in Weimar zuletzt bei der Verbesserung der Richtwerte für Mietkosten-Zuschüsse, müssen viele sozial schwache Menschen auf ein neues Auto verzichten. Und nicht nur das.

Wer die Berichte zur Abwrackprämie verfolgt hat, weiß, dass es einen gewaltigen Ansturm gab, dass viele das Geld – und das neue Auto – noch nicht haben und dass völlig unklar ist, ob alle Bewerber auch zum Zug kommen. Interessant ist, ob die Vorverträge zum Kauf eines Neuwagens unter Nutzung der Abwrackprämie nun aufgelöst werden können.

Wenn sich ein ALG II- Empfänger entschließt, sein mindestens 9 Jahre altes Auto gegen einen Neuwagen zu tauschen, ist dies mitnichten unangemessene Verschwendung. Die Unterhaltskosten für den PKW würden spürbar sinken, so dass sich die Investition über kurz oder lang amortisieren dürfte. Dieser Effekt fällt jetzt weg und wenn es für die Betroffenen die Möglichkeit geben sollte, vom Kaufvertrag zurückzutreten, werden das viele nutzen. So bleibt mehr Geld aus dem „Abwracktopf“ für die „Bessergestellten“.

Hartz IV ist nicht nur Armut per Gesetz, mit solchen Urteilen wird die Abkopplung der sozial benachteiligten Menschen von der gesellschaftlichen Entwicklung zementiert.

Hartz IV mit all seinen Gängelungen und Diskriminierungen kann nicht nachgebessert, es muss abgeschafft werden!