Weimars MdL lehnt Nichtraucherschutzgesetz im Landtag ab

Der Weimarer Abgeordnete Dr. Thomas Hartung hat sich am Donnerstag im Landtag gegen das geplante Nichtraucherschutzgesetz ausgesprochen.

In seiner Rede kritisierte der Gesundheitsexperte, der vorliegende Gesetzesentwurf sei ein Alibigesetz, das in der Gastronomie Auflagen erteile, die geeignet seien, Wirte wie Gäste zu gängeln. Spürbare Verbesserungen für die Gesundheit der Bürger, so Hartung weiter, würden aber nur möglich durch ein generelles Rauchverbot in geschlossenen, öffentlichen Räumen wie in Irland oder Norwegen. Es sei aber nicht die Aufgabe des Staates, seine Bürger per Gesetz zu einem gesünderen Leben zwingen. Deshalb lehne er ein generelles Rauchverbot als unzulässigen Eingriff in die bürgerlichen Freiheit des Einzelnen ab. Ein Landesgesetz sollte stattdessen die Nichtraucher in Situationen schützen, denen sie nicht ohne weiteres ausweichen können: am Arbeitsplatz, in Behördenräumen, in Bus und Bahn. Hartung kündigte im Landtag entsprechende Änderungsanträge an.

Die komplette Rede hönnen Sie hier herunterladen.
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Weimarer Landtagsabgeordneter Dr. Thomas Hartung beantragt Stopp des Krankenkassen-Zusatzbeitrages für Hartz-IV-Empfänger

Die angekündigten Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge soll nicht für Hartz-IV-Empfänger gelten. Um das zu erreichen, wird der Weimarer Abgeordnete Thomas Hartung  heute einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag in den Landtag einbringen. Der Gesundheitsexperte fordert die Landesregierung darin auf, im Bundesrat aktiv zu werden, u.a. mit dem Ziel, dass die Zusatzbeiträge der Krankenkasse bei Hartz-IV-Empfängern von den Grundsicherungsstellen übernommen werden. Außerdem soll die Landesregierung im Bundesrat durchsetzen, dass das Kindergeld künftig nicht mehr mit der Grundsicherung verrechnet wird. Die bisherige Regelung hat dafür gesorgt, dass ausgerechnet die Leistungsempfänger nach SGB II nicht in den Genuss der jüngsten Kindergelderhöhung gekommen sind.

Im Anhang finden Sie den Antrag im Wortlaut mit ausführlicher Begründung und die Einbringungsrede.