von Dr. Thomas Hartung
Über die zufällige – oder versehentliche? – Aufdeckung der Neonazi-Mörderbande aus Jena können wir seit Anfang November jeden Tag in Zeitungen, Radio und Fernsehen Neuigkeiten erfahren. Oder, besser: Ungeheuerlichkeiten. Was die Taten der Nazis und was die Taten bzw. Un-Taten der Verfassungsschutzbehörden angeht. Ende November wollte der Innenausschuss des Bundestages von den Verfassungsschützern erfahren, was sie über die Aktivitäten der rechten Terrorgruppe wissen.
Das Ergebnis war eine tumultartig verlaufene Ausschuss-Sitzung, über die die Tageszeitung (taz) am Sonnabend, d. 26. November in einem Artikel berichtet hat, der sich phasenweise wie eine Realsatire liest. Darin heißt es, der Ausschussvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) habe „eine ziemlich simple Frage“ gestellt: „Gibt es noch andere Rechtsextremisten, die per Haftbefehl gesucht werden, aber nicht zu finden sind?“ (weiterlesen …)
(pd) Asylbewerbern werden in Thüringen oft die Zähne gezogen, statt behandelt zu werden. Darauf hatte im Sommer der Weimarer Landtagsabgeordnete und Gesundheitspolitiker Dr. Thomas Hartung aufmerksam gemacht. Die Presse berichtete, die Empörung war groß, doch eine Änderung der Praxis blieb aus. Deshalb hat Hartung jetzt Strafanzeige erstattet: wegen Körperverletzung.
Die Berichterstattung über den Vorgang auch auf dieser Homepage hat zahlreiche Kommentare von Mitbürgern provoziert, die eine solche Diskriminierung der Flüchtlinge durchaus in Ordnung finden und Hartung für sein Engagement massiv kritisieren. Ihnen hält Hartungs Rechtsanwalt Prof. Dr. Eckbert Klüsener, der die Anzeige formuliert hat, entgegen: „Im Übrigen ist nicht auszuschließen, dass diese Praxis gegen Ausländer bei weiterer Ausuferung auch gegen deutsche Bürger angewandt werden könnte.“ Und zwar mit Hinweis auf wirtschaftliche Verhältnisse, die eine Therapie der Sanierung als „zu teuer“ abdränge.
In einem Artikel in der Thüringischen Landeszeitung vom 15. Dezember befasst sich der TLZ-Redakteur Elmar Otto ausführlich mit dem Thema:
http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Z89BCFA470136#.TuofbzMOZkA.facebook
(pd) Im Landeshaushalt für 2012 sollten die Mittel für das Studentenwerk ursprünglich um 800.000 Euro gekürzt werden. Beschlossen wurde gestern stattdessen, die geplante Reduzierung um mehr als die Hälfte zu verringern. Damit haben sich der Weimarer Landtagsabgeordnete Dr. Thomas Hartung (SPD-Fraktion) und sein CDU-Kollege Dr. Mario Vogt in der Erfurter Koalition durchgesetzt.
Näheres in einem Artikel der heutigen Ausgabe der Thüringischen Landeszeitung:
http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Z81BCG9070194#.TusgYVGJ484.facebook
Noch nicht entschieden
Von Günter Platzdasch
Die Koalitionspartner SPD und CDU der Thüringer Landesregierung sind zur Neuregelung des Widerspruchsverfahrens weiter im Gespräch. Darum geht es: Geplant war, die (kostenfreie) Widerspruchsmöglichkeit gegen Behördenbescheide in einigen Rechtsgebieten abzuschaffen, so daß Bürger gleich vor Gericht ziehen müßten, wenn sie einen Bescheid überprüfen lassen wollen. Bisher ist einer Klage bei Gericht der Widerspruch bei der Verwaltung vorgeschaltet. Wo erscheint das Widerspruchsverfahren unerheblich, wo wird oft Widerspruch eingelegt, wo wird nach Widerspruch dennoch meist Klage bei Gericht erhoben? In der SPD wird erwogen, das Widerspruchsverfahren beispielsweise im Polizei- oder Versammlungsrecht doch nicht abzuschaffen; entbehrlich erscheint es hingegen etwa bei kommunalaufsichtlichen Entscheidungen oder im Spätaussiedlerrecht.
Widerspruch zwecklos!
Von Günter Platzdasch
Weimars Landtagsabgeordneter Thomas Hartung schlägt Alarm: In Thüringen soll das Widerspruchsverfahren abgeschafft werden. Meine Stimme wird es zu dieser Neuregelung im Haushaltsbegleitgesetz nicht geben«, kommentierte Hartung das bereits von der letzten CDU-Alleinregierung gestartete Vorhaben. Vom Ausländerrecht über Versammlungsrecht bis zum Zulassungsbescheid für’s Studium – wem ein unklarer Behördenbescheid ins Haus flatterte, der legte Widerspruch ein.
Der Un-Rechtsstaat DDR schaffte in den 1950er Jahren das Verwaltungsrecht ab; zaghaft wurden erst seit den Siebzigern einige Widerspruchsrechte gewährt. Nach einer Konferenz in Jena 1975 über »Die Verantwortung der örtlichen Staatsorgane für den Schutz der Bürgerrechte«. Ohne Rechtsweg blieb DDR-Bürgern nur die »Eingabe«. Die Wiedervereinigung brachte Rechtsschutzmöglichkeiten. Dennoch schrieb mancher mit Eingabe-Mentalität weiter Beschwerdebriefe »nach Berlin«, und ließ sich mit Textbausteinen in Bundesministeriums-Formbriefen abspeisen statt bei zuständigen Thüringer Ämtern sein Widerspruchsrecht zu nutzen. (weiterlesen …)