Warum Querdenker die Idee der freien Meinungsäusserung nicht begreifen

Pressemitteilung des Bürgerbündnis gegen Rechtsextremismus Weimar vom 10. Januar 2023.

Das Recht auf freie Meinung und ihre Äußerung ist im Grundgesetz fest verankert und Teil der Menschenrechtserklärung der UN, es ist eines der Kernelemente der liberalen Demokratie. Dieses ist eng verknüpft mit dem Recht auf Demonstrationsfreiheit.

Auch bei den sogenannten Montagsspaziergängen in Weimar wird dieses Recht wahrgenommen. Der SPD-Politiker, Landtagsabgeordnete und Weimarer Stadtrat Thomas Hartung hat von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung ebenfalls Gebrauch gemacht. Er hat im Rathauskurier über die Verquickung dieser Demonstrationen mit extremen Rechten geschrieben und damit das Recht auf Gegenrede stark gemacht.

Beides gehört zur Demokratie; Demokratie bedeutet eine Pluralität von Meinungen.

Wenn nun daraufhin an einem Montag im November die „Montagsspaziergänger“ vor seinem Haus verharren, Dinge rufen wie „Hartung komm raus!“ oder „Wir sind das Volk!“, in einer E-Mail aus jenen Kreisen an ihn von „installierten Politmarionetten“ die Rede ist und NS-Vergleiche gezogen werden – dann befinden wir uns weit weg vom Boden pluraler Demokratie. Die Gegenrede Hartungs im Namen „des Volkes“ nicht zu tolerieren, zeugt von einem völkischen Demokratieverständnis à la Carl Schmitt, einem der Säulenheiligen der Neuen Rechten. Nach ihm basiere Demokratie wesentlich auf Homogenität und das Heterogene, dem „wahren Volk“ nicht zugehörige, müsse ausgeschieden, ja sogar vernichtet werden. Die sogenannten Montagsspaziergänger repräsentieren aber eben gerade nicht „das Volk“ – zum Glück. Die demokratisch gewählten politischen Vertreter*innen nicht als solche anzuerkennen, sondern sie sich als „installierte Politmarionetten“ zu halluzinieren, klingt nach einer antisemitisch-verschwörungsmythischen Gedankenwelt – und nicht nach aufgeklärtem, pluralistisch-demokratischem Bewusstsein. So fordern die „Montagsspaziergänger“ unter anderem den Rücktritt der Bundes- und Landesregierung und meinen, wenn diese Forderungen nicht erfüllt werden, gäbe es keine Demokratie.

Das Bürgerbündnis gegen Rechtsextremismus steht hinter dem Recht auf freie Meinungsäußerung – und daher auch hinter Thomas Hartungs Gegenrede.